Version 1.0.0 | Stand 11.09.2026 15:19
Dieser Vertrag gilt zwischen der
Mende Ströh Pörksen BLUEBERRY GbR
Lorentzendamm 6-8
24103 Kiel
Deutschland
– nachfolgend „blueberry“ –
und der Person, die diesen Rahmenvertrag im Rahmen einer Teilnahmeerklärung oder durch ein gesondertes freiwilliges Opt-in annimmt.
– nachfolgend „Teilnehmende“ –
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Rahmenvertrags bezeichnet der Begriff „Produktion“ sämtliche von blueberry selbst oder in dessen Auftrag veranstalteten, organisierten, durchgeführten, hergestellten oder in dessen Auftrag realisierten Film-, Video-, Foto- und Tonproduktionen sowie Veranstaltungen, Events, Drehtage, Proben, Aufführungen, Präsentationen und sonstigen vergleichbaren Projekte oder Termine, an denen der/die Teilnehmende mitwirkt oder im Zusammenhang mit denen Aufnahmen von ihm/ihr hergestellt werden.
Als „Aufnahmen“ gelten sämtliche während oder im Zusammenhang mit einer Produktion hergestellten Film-, Video-, Foto- und Tonaufnahmen sowie einzelne Ausschnitte, Standbilder, Tonspuren, Sprachaufnahmen, Bearbeitungen und sonstige daraus abgeleitete Materialien.
Die Begriffe „Produktion“ und „Aufnahmen“ werden in diesem Rahmenvertrag jeweils in diesem Sinne verwendet.
1. Geltungsbereich und Vorrang gesonderter Vereinbarungen
Dieser Vertrag gilt nicht für Produktionen, bei denen eine gesonderte oder individuell ausgehandelte Vereinbarung mit dem Teilnehmenden über die Teilnahme, Mitwirkung oder die hiermit verbundenen Nutzungsrechte getroffen wurde.
Individuelle Änderungen am Rahmenvertrag müssen schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel auf der Rückseite der „Teilnahme- und Einverständniserklärung“. und bedürfen der Abzeichnung durch die unter „Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung“ angegebene Person, sofern diese zum Abschluss von Vereinbarungen für die Produktion bevollmächtigt ist, alternativ durch eine für blueberry bevollmächtigte Person.
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt dieser Rahmenvertrag für die Produktion, für die er ausdrücklich einbezogen wurde.
Die Zustimmung zur Teilnahme und zur Geltung dieses Rahmenvertrags kann durch eine schriftliche „Teilnahme- und Einverständniserklärung“ erklärt werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Erklärung sowohl durch die minderjährige teilnehmende Person selbst als auch durch eine erziehungsberechtigte Person abzugeben.
Die Teilnahme an einer Produktion erfolgt freiwillig. Aus diesem Rahmenvertrag ergibt sich weder eine Verpflichtung des/der Teilnehmenden, an einer bestimmten oder zukünftigen Produktion mitzuwirken, noch ein Anspruch auf eine Teilnahme.
Maßgeblich ist für die jeweilige Produktion diejenige Fassung dieses Rahmenvertrags, die dem/der Teilnehmenden vor seiner/ihrer Mitwirkung als für diese Produktion geltende Fassung mitgeteilt wurde und zu diesem Zeitpunkt unter https://kieb.be/Vertrag abrufbar war.
blueberry stellt sicher, dass dem/der Teilnehmenden vor Beginn der jeweiligen Mitwirkung die Möglichkeit gegeben wird, die für die Produktion geltende Fassung unter kieb.be/Vertrag einzusehen.
Änderungen des Rahmenvertrags, die erst nach der Mitwirkung an einer Produktion veröffentlicht oder kommuniziert werden, haben keine Auswirkungen auf diese Produktion und die hierfür bereits getroffenen Vereinbarungen oder eingeräumten Rechte.
Geltung bei zukünftigen Produktionen (Opt-in)
Hat der/die Teilnehmende zusätzlich ausdrücklich und freiwillig erklärt, dass dieser Rahmenvertrag auch für Teilnahmen zukünftiger Produktionen von blueberry gelten soll, gilt für jede dieser Teilnahmen die jeweils vor der Teilnahme für diese zukünftige Produktion kommunizierte und zu diesem Zeitpunkt unter kieb.be/Vertrag abrufbare Fassung dieses Rahmenvertrags. Einer erneuten ausdrücklichen Zustimmung bedarf es in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Digitale Zustimmung
Abweichend von einer schriftlich unterzeichneten „Teilnahme- und Einverständniserklärung“ kann die Zustimmung zur Teilnahme und zur Geltung dieses Rahmenvertrags für eine einzelne Produktion auch digital per E-Mail erklärt werden.
Hierzu muss der/die Teilnehmende persönlich von einer ihm/ihr zuzuordnenden E-Mail-Adresse eine Nachricht an teilnahme@blueberry-kiel.de senden, aus der mindestens folgende Angaben hervorgehen:
- Produktionsname bzw. Arbeitstitel,
- Name der Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung,
- Vor- und Nachname des/der Teilnehmenden,
- Straße und Hausnummer,
- Postleitzahl und Ort,
- Geburtsdatum,
- Telefonnummer,
- E-Mail-Adresse.
Die E-Mail muss außerdem folgende Erklärung enthalten:
Ich erkläre mich mit meiner Teilnahme an der oben bezeichneten Aufnahme, Produktion oder Veranstaltung einverstanden.
Meine Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich.
Für meine Teilnahme gilt der ‚Rahmenvertrag für Produktions- und Eventteilnehmende‘ von blueberry in der mir vor meiner Teilnahme für diese Produktion kommunizierten und unter https://kieb.be/Vertrag abrufbaren Fassung.
Ich bestätige,
- dass mir von der Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung die wesentlichen Informationen zur Produktion mitgeteilt wurden, insbesondere Umsetzungszeitraum und -ort, die voraussichtliche Dauer meiner eigenen Teilnahme, die vorgesehene Veröffentlichung und Zweitverwertung sowie eine Beschreibung der Produktion,
- dass mir der bezeichnete Rahmenvertrag vor meiner Zustimmung zugänglich war und ich Gelegenheit hatte, ihn einzusehen,
- dass ich mit seiner Geltung für die oben bezeichnete Produktion einverstanden bin und
- dass ich freiwillig an der Produktion teilnehme.
Die digitale Zustimmung gilt ausschließlich für die in der E-Mail bezeichnete Produktion. Ein Zukunfts-Opt-in für weitere Produktionen kann auf diesem Weg nicht erklärt werden.
Die als Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung benannte Person ist dafür verantwortlich, sich in geeigneter Weise davon zu überzeugen, dass die Zustimmung persönlich und aus freiem Willen durch den/die Teilnehmende erklärt wurde. Sie bestätigt gegenüber blueberry, dass die Identität des/der Teilnehmenden und die persönliche Abgabe der Zustimmung nach den Umständen hinreichend festgestellt wurden.
blueberry ist berechtigt, die E-Mail und die zugehörigen Angaben zum Nachweis der erteilten Zustimmung entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen aufzubewahren.
2. Leitbild, Zusammenarbeit sowie Kinder- und Jugendschutz
blueberry verfolgt die in ihrem Leitbild beschriebenen Grundsätze einer respektvollen, diskriminierungsfreien, verantwortungsvollen und sicheren Zusammenarbeit.
Das Leitbild ist abrufbar unter: kieb.be/leitbild
Für Produktionen, an denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind oder bei denen Kinder- und Jugendschutzbelange berührt werden, gilt ergänzend das Präventionskonzept von blueberry.
Dieses ist abrufbar unter: kieb.be/kijupr
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die darin festgelegten Verhaltens-, Sicherheits- und Schutzstandards während der jeweiligen Produktion zu beachten und entsprechende Anweisungen der hierfür verantwortlichen Personen zu befolgen.
Leitbild und Präventionskonzept gelten hinsichtlich der Verhaltens-, Sicherheits- und Schutzstandards grundsätzlich in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Produktion veröffentlichten Fassung.
Der/die Teilnehmende soll wahrgenommene oder vermutete Verstöße gegen das Präventionskonzept sowie Situationen, die die Sicherheit oder das Wohl von Kindern, Jugendlichen oder anderen Beteiligten gefährden könnten, einer hierfür benannten Ansprechperson oder der Produktionsleitung mitteilen.
Bei erheblichen Verstößen gegen Schutz-, Sicherheits- oder Verhaltensregeln kann blueberry eine Mitwirkung an der jeweiligen Produktion beenden oder einschränken, soweit dies zum Schutz der Beteiligten oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Produktion erforderlich ist.
3. Herstellung von Aufnahmen und Rechteeinräumung
Der/die Teilnehmende gestattet blueberry, im Rahmen der jeweiligen Produktion Film-, Video-, Foto- und Tonaufnahmen der eigenen Person, Stimme, Darbietung und Mitwirkung herzustellen.
Der/die Teilnehmende räumt blueberry an den Aufnahmen und an den im Zusammenhang mit der Mitwirkung entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen übertragbaren Rechten die zur Herstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung und Verwertung der jeweiligen Produktion erforderlichen Rechte unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt ein.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Verwertung
- im Kino und bei öffentlichen oder nichtöffentlichen Vorführungen,
- auf Festivals, Wettbewerben und Veranstaltungen,
- in Rundfunk und Fernsehen,
- auf Websites, Streaming- und Videoportalen,
- auf YouTube, Instagram, Facebook, TikTok und vergleichbaren sozialen Netzwerken und Plattformen,
- in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- auf digitalen und physischen Speichermedien,
- sowie in zukünftigen Wiederveröffentlichungen und Zweitverwertungen der jeweiligen Produktion.
blueberry darf die Aufnahmen ganz oder teilweise auswählen, schneiden, kürzen, technisch und gestalterisch bearbeiten, mit anderen Bild-, Ton-, Musik-, Text- oder Grafikelementen verbinden, untertiteln, übersetzen, synchronisieren und in andere für die Produktion geeignete Formate übertragen.
Die Aufnahmen dürfen außerdem für Trailer, Teaser, Ausschnitte, Standbilder, Making-of-Materialien sowie zur Bewerbung und als Referenz der jeweiligen Produktion und der Tätigkeit von blueberry verwendet werden.
blueberry darf die hierfür erforderlichen Rechte an Auftraggeber, Koproduktionspartner, Festivals, Sender, Verleiher, Vertriebe, Pressepartner, Plattformbetreiber und sonstige an Veröffentlichung oder Verwertung beteiligte Stellen übertragen oder unterlizenzieren.
Eine Bearbeitung oder Verwendung, durch die die Mitwirkung des/der Teilnehmenden wesentlich entstellt, herabgewürdigt oder bewusst in einen sachfremden Zusammenhang gestellt wird, ist nicht gestattet.
Eine eigenständige künstliche Nachbildung der Person oder Stimme, insbesondere als digitales Double oder Voice Clone, sowie das gezielte Training generativer KI-Modelle auf der Identität des/der Teilnehmenden sind von diesem Rahmenvertrag nicht umfasst. Der Einsatz technischer oder KI-gestützter Werkzeuge zur gewöhnlichen Bearbeitung und Postproduktion bleibt hiervon unberührt.
Soweit im Rahmen der jeweiligen Produktion vorgesehen, darf blueberry den Namen oder einen angegebenen Künstler- oder Anzeigenamen des/der Teilnehmenden insbesondere im Abspann, in Programmheften, Videobeschreibungen, Festivalunterlagen und vergleichbaren produktionsbezogenen Veröffentlichungen nennen.
4. Vergütung und Aufwendungsersatz
Die Teilnahme erfolgt einschließlich der nach diesem Rahmenvertrag eingeräumten Rechte freiwillig und unentgeltlich. Es bestehen keine Ansprüche auf eine Vergütung oder andere finanzielle Entschädigung.
Aus der vertragsgemäßen Herstellung, Veröffentlichung oder Verwertung der Aufnahmen entsteht kein zusätzlicher vertraglicher Vergütungsanspruch.
Fahrtkosten, Verpflegung, Materialkosten oder sonstige Aufwendungen werden nur erstattet, soweit dies für die jeweilige Produktion vereinbart wurde.
5. Sicherheit, Verhalten und Haftung
blueberry und alle an der Produktion Beteiligten tragen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung zu einer sicheren Durchführung der Produktion bei.
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, erkennbare Gefahren mitzuteilen, sicherheitsbezogene Anweisungen der Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung zu beachten und andere Beteiligte nicht vermeidbar zu gefährden.
Der/die Teilnehmende ist darüber informiert, dass die Teilnahme an der Produktion bestimmte Risiken bergen kann, und übernimmt die volle Verantwortung für ihre eigene Sicherheit.
blueberry haftet nicht für Schäden oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens blueberry.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
6. Bildrechte Dritte
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, nicht wissentlich fremde urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte in eine Produktion einzubringen, wenn die für die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte nicht vorliegen.
Bestehen Zweifel insbesondere bei fremder Musik, Fotos, Videos, Texten, Kunstwerken oder besonderen Requisiten, ist die Aufnahme-, Produktions- bzw. Eventleitung darauf hinzuweisen.
Verletzt der/die Teilnehmende diese Verpflichtungen schuldhaft und werden hierdurch berechtigte Ansprüche Dritter gegen blueberry begründet, stellt der/die Teilnehmende blueberry von diesen Ansprüchen frei, soweit sie auf der schuldhaften Pflichtverletzung des/der Teilnehmenden beruhen.
7. Widerruf
Der/die Teilnehmende kann die Teilnahme an einer Produktion ohne Angabe von Gründen absagen.
Die Zustimmung zur Teilnahme an der Produktion und damit die Zustimmung zu diesem Rahmenvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieser Erklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das Widerrufsrecht verfällt jedoch, wenn der/die Teilnehmende aktiv an den Dreharbeiten teilnimmt, bevor die 14-Tage-Frist abläuft.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss blueberry schriftlich über den Entschluss informiert werden, bevor von der/dem Teilnehmenden an den Dreharbeiten teilgenommen wird oder die 14-Tage-Frist abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
Ein Anspruch auf Entfernung oder Vernichtung bereits hergestellter oder veröffentlichter Produktionen entsteht hierdurch nicht automatisch.
Ein freiwillig erklärtes Zukunfts-Opt-in kann jederzeit mit Wirkung für zukünftige Produktionen widerrufen werden. Der Widerruf hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits begonnene oder abgeschlossene Produktionen und die hierfür bereits eingeräumten Rechte.
8. Datenschutz
blueberry verarbeitet die für die Teilnahme angegebenen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit dies für die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der jeweiligen Produktion sowie zum Nachweis der Teilnahme, der erteilten Zustimmungen und der eingeräumten Rechte erforderlich ist.
Soweit dies Bestandteil der jeweiligen Produktion ist, können Name, Künstler- oder Anzeigename sowie Bild- und Tonaufnahmen entsprechend den Bestimmungen dieses Rahmenvertrags veröffentlicht werden.
Personenbezogene Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden, soweit dies für Herstellung, Veröffentlichung oder Verwertung der Produktion erforderlich ist, insbesondere an technische Dienstleister, Auftraggeber, Festivals, Sender, Vertriebe und Plattformbetreiber.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist (z. B. Platt-formen zur Veröffentlichung).
Die teilnehmende Person hat das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden ihre Daten, soweit rechtlich und technisch möglich, gelöscht und sie erhält keine weiteren Informationen zu zukünftigen Projekten oder Events.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von blueberry unter:
https://filmgruppe.blueberry-kiel.de/datenschutzerklaerung/
9. Rechtliche Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Schlichtungs- oder Mediationsverfahrens besteht jedoch nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Anmerkungen zur Versionierung:
Jede Fassung des Rahmenvertrags wird mit einem Standdatum und einer Versionsnummer nach dem Schema A.B.C gekennzeichnet.
A – Vertragsfassung
Die erste Ziffer bezeichnet die grundlegende Fassung des Rahmenvertrags. Sie wird erhöht, wenn der Vertrag vollständig oder in wesentlichen Teilen neu gefasst oder grundlegend strukturell überarbeitet wird.
B – Inhaltliche Änderung
Die zweite Ziffer bezeichnet inhaltliche Änderungen innerhalb einer Vertragsfassung. Sie wird erhöht, wenn einzelne Vereinbarungen, Rechte oder Pflichten inhaltlich geändert, ergänzt oder entfernt werden.
C – Redaktionelle Änderung
Die dritte Ziffer bezeichnet ausschließlich redaktionelle Änderungen. Sie wird erhöht, wenn insbesondere Rechtschreib-, Grammatik-, Formatierungs- oder vergleichbare Fehler korrigiert oder Formulierungen verändert werden, ohne dass sich der Inhalt oder die Bedeutung der getroffenen Vereinbarungen ändert.
Redaktionelle Änderungen der dritten Ziffer stellen keine inhaltliche Änderung des Rahmenvertrags dar.
In einer schriftlichen „Teilnahme- und Einverständniserklärung“ wird grundsätzlich die maßgebliche Version A.B angegeben. Für die konkrete Teilnahme gilt innerhalb dieser Version die zum Zeitpunkt der Einbeziehung geltende redaktionelle Fassung C.
Bei einer digitalen Zustimmung gilt die zum Zeitpunkt der Zustimmung kommunizierte und unter https://kieb.be/Vertrag abrufbare vollständige Version A.B.C.
Sollte zwischen unterschiedlichen redaktionellen Fassungen derselben Version A.B Uneinigkeit über den Wortlaut oder dessen Auslegung entstehen, ist diejenige Fassung maßgeblich, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Zustimmung bzw. Einbeziehung des Rahmenvertrags gültig und veröffentlicht war. Das jeweilige Standdatum dient dabei der eindeutigen Zuordnung.
Frühere Fassungen des Rahmenvertrags werden von blueberry so archiviert, dass nachvollzogen werden kann, welche Fassung zu einem bestimmten Zeitpunkt galt. Der/die Teilnehmende ist jedoch ebenfalls dafür verantwortlich, die zum Zeitpunkt seiner/ihrer Zustimmung gültige Fassung aufzubewahren oder anderweitig zu dokumentieren.